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Unternehmensnachfolge,  Übergabe in der Familie, Verkauf an Dritte.


Die Unternehmensübergabe, gleich ob in der Familie oder an Dritte, ist komplex und betrifft nicht nur die unternehmerische Ebene, sondern besonders auch die private Ebene. Insbesondere, wenn aus dem Übertragungswert ein Teil der Alterssicherung bedient werden soll..


Thorsten Reinschmidt            Harald Albert Belzer  
Steuerberater Fachberater    Rechtsanwalt Steuerberater
für Unternehmens
-nachfolge (DStV e.V.)


Hinzu kommt die Vermögensanlage des Übertragungswertes, die je nach Anlageform höchst unterschiedliche steuerliche Folgen nach sich zieht.


Unser Vorgehen


Möglicherweise haben Sie Ihren Nachfolger bereits ausgewählt, aus der Familie oder Dritte, möglicherweise haben Sie die Rahmenbedingungen ebenfalls geklärt. Haben Sie in diesem Fall konkrete Fragen zur Umsetzung und zu steuerlichen Möglichkeiten, die Steuerquote zu reduzieren, klären wir das mit Ihnen und für Sie.


Sind Sie dagegen noch in der Vorbereitungsphase, beraten wir Sie umfassend.

Bewährt hat sich dafür ein Erstgespräch zwischen Ihnen und uns. In der Regel schildern Sie uns Ihre Erwartungen und Fragen dazu . Auf dieser Basis detaillieren wir Ihr Vorhaben und hinterfragen Ihre Notwendigkeiten. Im nächsten Schritt fordern Sie uns als Ihr Sparringspartner.


Unser Anliegen


Ob Ihnen dieser Eindruck .aus unserem Erstgespräch genügt oder ob Sie uns mit weiteren Themen beauftragen, entscheiden Sie.


Unser Ziel ist, Sie so umfassen zu informieren, dass Sie Ihre eigenen Entscheidungen auf einer fundierten Basis treffen.


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0721 860 76-0


Unsere Leistungen zur Gründung und Unternehmenskauf im Überblick


Unsere Leistungen bei Übertragung innerhalb der Familie


  • Entwicklung eines Ausstiegsszenarios mit
    Liquiditätsplanungen mit notwendiger und gewünschter Liquiditätsermittlung für den privaten Bedarf.
    Wenn gewünscht, Sparring bei der Auswahl des geeigneten Übernehmers.
    Sind mehrere Kinder vorhanden, Übertragung unter Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Quoten usw. zur Nutzung besonderer Vergünstigungen, Vermeidung möglicher erbrechtlicher Auseinandersetzung bei disquotaler Verteilung von Vermögen 
  • Betriebswirtschaftliche Analyse und Bewertung des Unternehmens für den Übertragungswert / Verkaufspreis
  • Beratung bei Organisationsanpassungen für den Verkauf (Unternehmen "interessant machen")
    Bsp.: Hebung der Umsatzrendite, Veränderung der Finanzausstattung, Veränderungen in der Organisation, z.B. Delegation von Verantwortlichkeiten, usw.
  • Beratung bei der Kaufpreisgestaltung mit Steuerplanung
    Z.B. Verkauf von Assets aus ei
    nem Unternehmen oder Beteiligung an einem Unternehmen. Je nachdem unterschiedliche
  • Nutzung besonderer erbschaftssteuerlicher Vergünstigungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.
    Z.B. gemischte Schenkung, R
    atenzahlung, Rente anstelle Kaufpreis usw.
  • Mitwirkung bei Gesprächen mit dem oder den Übernehmern, Texten von Verträgen, Testamenten
  • Umsetzung mit Notaren, gegenüber Behörden und Finanzämtern 
  • Reduzierung der Steuerquote im Jahr der Übertragung.
    ZB. durch Verteilung des Kaufpreises über mehrere Jahre, Vorauszahlungen in die Rentenkasse oder Krankenversicherung usw.

Unsere zusätzlichen Leistungen bei Erwerber außerhalb der Familie


  • Beratung bei der Rechtsformwahl mit steuerlichen, zivil-, gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteilen, Verteilung des Kaufpreises auf unterschiedliche Anlagegüter oder -gruppen usw.
  • Denn je nach Art der Vermögensübertragung ergeben sich höchst unterschiedliche steuerliche Auswirkungen für den Veräußerer bzw. Erwerber.
    Beispielsweise kann sich für den Veräußerer die Übertragung einer GmbH-Beteiligung als günstiger darstellen, als die Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, Einzelunternehmen oder der einzelnen Wirtschaftsgüter.
    Bei dem Erwerber ist die Interessenlage häufig genau umgekehrt, so dass ein Ausgleich verhandelt werden kann, je nachdem, was verkauft wird.
  • Wir beraten bei der Analyse der "besseren" Rechtsform, gegebenenfalls bei der Herstellung der Rechtsform und wir verhandeln vor diesem Hintergrund mit Ihnen den Verkauf


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