Unternehmensnachfolge, Übergabe in der Familie, Verkauf an Dritte.
Harald Albert Belzer
Rechtsanwalt Steuerberater
Die Unternehmensübergabe, gleich ob in der Familie oder an Dritte, ist komplex und betrifft die unternehmerische Ebene und die private Ebene. Besonders, wenn aus dem Übertragungswert die Alterssicherung bedient werden soll.
Ich biete Ihnen meine Unterstützung in der Vorbereitungsphase und in der konkreten Umsetzungsphase an.
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Meine Leistungen im Überblick
Übertragung innerhalb der Familie
- Entwicklung eines Ausstiegsszenarios
Liquiditätsplanungen mit notwendiger und gewünschter Liquiditätsermittlung für den privaten Bedarf.
Sparring bei der Auswahl des geeigneten Übernehmers.
Bei mehreren Erben Übertragung unter Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Quoten zur Nutzung besonderer Vergünstigungen, Vermeidung möglicher erbrechtlicher Auseinandersetzung bei disquotaler Verteilung u.v.m. - Betriebswirtschaftliche Analyse und Bewertung des Unternehmens für den Übertragungswert / Verkaufspreis
- Beratung bei Organisationsanpassungen für den Verkauf
(Unternehmen "interessant machen")
Bsp. Hebung der Umsatzrendite, Veränderung der Finanzausstattung, Veränderungen der Organisation, z.B. Delegation von Verantwortlichkeiten u.v.m.. - Beratung bei der Kaufpreisgestaltung mit Steuerplanung
Z.B. Vor- und Nachteile bei Verkauf von Assets oder einer Beteiligung - Nutzung besonderer erbschaftssteuerlicher Vergünstigungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.
Z.B. gemischte Schenkung, Ratenzahlung, Rente anstelle Kaufpreis usw. - Moderation bei Gesprächen mit dem oder den Übernehmern
- Gestaltung Verträgen, Testamenten und anderen Dokumenten
- Umsetzung mit Notaren, gegenüber Behörden und Finanzämtern
- Reduzierung der Einkommen- oder Körperschaftssteuerquote. ZB. durch Verteilung des Kaufpreises über mehrere Jahre, Vorauszahlungen in die Rentenkasse oder Krankenversicherung und anderes
Übertragung außerhalb der Familie
- Beratung bei der Rechtsformwahl mit steuerlichen, zivil-, gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteilen, Verteilung des Kaufpreises auf unterschiedliche Anlagegüter oder -gruppen usw.
- Denn je nach Art der Vermögensübertragung ergeben sich höchst unterschiedliche steuerliche Auswirkungen für den Veräußerer und den Erwerber.
Beispielsweise kann sich für den Veräußerer die Übertragung einer GmbH-Beteiligung als günstiger darstellen, als die Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, Einzelunternehmen oder der einzelnen Wirtschaftsgüter.
Bei dem Erwerber ist die Interessenlage häufig genau umgekehrt, so dass ein Ausgleich verhandelt werden kann oder muss. - Ich berate bei der Analyse der "besseren" Rechtsform, gegebenenfalls bei der Herstellung der Rechtsform und verhandle mit Ihnen den Verkauf.
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