Erbschaftssteuer sparen
Vorsorge für den Versterbensfall
Vorweggenommene Erbfolge
Steuern sparen vor dem Versterbensfall
Kein Testament, kein Erbvertrag
Harald Albert Belzer
Rechtsanwalt Steuerberater
Ziele
Dazu wird die Zusammensetzung des Nachlasses analysiert und auf dieser Grundlage die Erbschaftssteuer geplant unter Berücksichtigung erbrechticher, erbschaftssteuericher und gesellschaftsrechtkicher Möglichkeiten.
Keine Möglichkeiten bleiben außer Betracht!-
Schon lange Zeit vor dem Versterben kann Vorsorge vor zu hoher Erbschaftssteuer vorgenommen werden.
Unter dem Titel
"Vorweggenommene Erbfolge"
wird Vermögen schon zu Lebzeiten auf gewünschte Personen übertragen. In diesem Fall entsteht keine Erbschaftssteuer, unter Umständen jedoch Schenkungssteuer.
Allerdings wird die Schenkungssteuer durch geschickte Gestaltung unter die Freibeträge gesenkt.
Übersteigt das Vermögen die Freibeträge, wird dieses unter Nutzung weiterer Vergünstigungen z.B. zu einem späteren Zeitpunkt möglichst steuerfrei übertragen.
Wichtig ist, dass für privates Vermögen und für Unternehmensvermögen sehr unterschiedliche Regeln mit unterschiedlichen Begünstigungen gelten.
Für eine optimale Erbschaftssteuerquote wird auch hier das Vermögen mit seinen Bestandteilen analysiert. Sodann wird das Vermögen unter den Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge organisiert, um alle Steuervorteile auszuschöpfen.
Anschließend wird das Vermögen übertragen.
Um gleichzeitig die Schenkenden abzusichern, werden beispielsweise Reallasten, Vorbehaltsrechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht, und / oder Rückfallrechte eingeräumt.
Andere Möglichkeuten sind private Renten, Kaufpreisstückelunngen u.v.m.
Ist der Erbfall ohne Regelung eingetreten, sollten gerade dann die noch vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu senken.
Dazu gehören die Beendigung von Erbengemeinschaften mit optimaler Zuordnung der Nachlassbestandteile, Ausnutzung von Freibeträgen, Pflichtteilen und mehr.
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