Als erfahrene und spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Ansprüche,
insbesondere auf Kündigungsschutz und Abfindung.
Susanne Bitch Hans-Jürgen Marx
Rechtsanwältin Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ob Kündigungsschutzklage, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder die Berechnung der Abfindungshöhe – wir setzen uns für Ihr Recht ein.
Kündigungsschutz
Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie vor Gericht.
Abfindung verhandeln, außergerichtlich oder gerichtlich
Beachten Sie, dass es keinen generellen Anspruch auf Abfindung gibt. Die Höhe der Abfindung ist daher verhandelbar und hängt von vielen Faktoren ab.
Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns für Sie für eine faire Abfindung ein.
Individuelle Beratung
Jeder Fall ist einzigartig – Wir finden die beste Lösung für Sie.
Und bedenken Sie steuerlichen Belastungen einer Abfindung.
Um diese Belastung zu reduzieren, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Etwa die sogenannte Fünftelregelung, mit der insbesondere der Steuersatz reduziert werden kann, Sonderzahlungen in die Renten- oder Krankenkasse, Verlagerung in das folgende Steuerjahr uns mehr.
Dabei sollten Abfindungen in der Regel nicht über Teilzahlungen verteilt werden, da sonst Steuervergünstigungen auch verloren gehen können.
Ist die Abfindung hoch, kommen auch Investitionen in eine Immobilie, Wertpapiere oder anderes oder sogar in eine vermögensverwaltende Holding in Betracht.
Je nach Anlageform sind die steuerlichen Quoten sehr unterschiedlich.
Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Schreiben Sie uns:
oder rufen Sie uns an:
0721 860 76-0