Nachfolgeplanung, für eine optimale Steuerquote und langfristigen Vermögenserhalt.
Harald Albert Belzer
Rechtsanwalt Steuerberater
Ziele sind idR.:
- der langfristige Vermögenserhalt
- die Verteilung auf die gewünschten Erben, Vermächtnisnehmer oder andere Begünstigte
- bei gleichzeitiger Sicherung der Übertragenden
und ihrer Partner:innen - mit gleichzeitiger Reduzierung der Erbschaftssteuer
Zur Erreichung dieser Ziele ist eine Steuerplanung unerlässlich. Dabei solten Erbschaftssteuerrecht und Erbrecht nicht getrennt werden, denn ohne Gesamt-betrachtung bleiben Möglichkeiten außer Betracht.
Ich biete beides an.
Für das private Eigentum und für das Unternehmensvermögen gelten unterschiedliche Regeln mit unterschiedlich hohen Belastungen.
Für eine optimale Steuerquote werden die Vermögens-bestandteile schon zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge organisiert, um alle Vorteile auszuschöpfen. Anschließend wird das Eigentum und Vermögen übertragen.
Um gleichzeitig die Übertragenden abzusichern, werden bei unentgeltlicher Übertragung beispielsweise Reallasten, Vorbehaltsrechte und / oder Rückfallrechte eingeräumt. Andere Möglichkeuten sind private Renten, Kaufpreisstückelunngen u.v.m.
Ist der Erbfall ohne vorherige Regelungen eingetreten, sollten gerade dann die noch vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um die Steuerquote zu senken.
Dazu gehören die Beendigung von Erbengemeinschaften mit optimaler Zuordnung der Nachlassbestandteile, Ausnutzung der Freibeträge und Pflichtteile und mehr.
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Meine Leistungen im Überblick
Steuern optimieren
- Steuerplanung mit Unternehmensbewertungen, Prognoserechnungen, Handlungsvarianten
- Zuordnung von Vermögen zwischen Ehegatten und zu Kindern zur optimalen Verwertung der Freibeträge.
- Reduzierung und Nutzung von Pflichtteilen
- Strukturierung insbesondere von Immobilien und Unternehmensvermögen unter betriebswirt-schaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten
- Übertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge bei gleichzeitiger Sicherung der Übertragenden. Etwa durch Vorbehalt von Nießbrauchrechten, Nutzungsrechten,
Renten, Rückfallrechten u.v.m. - Nutzung besonderer Möglichkeiten wie Güterstandsschaukel u.v.m..
Umsetzung
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträge, Vermächtnisse
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
- Vertretung gegenüber den Nachlassgerichten
- Vertretung gegenüber den Grundbuchämtern
- Vertretung gegenüber den Handelsregistern
Nachlassauseinandersetzung
- Testamentsvollstreckungen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vertretung gegenüber Behörden und vor Gerichten
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