Rechtsanwalt  Steuerberater


Nachfolgeplanung, für eine optimale Steuerquote und langfristigen Vermögenserhalt.



Harald Albert Belzer

Rechtsanwalt Steuerberater





Ziele sind idR.:

  • der langfristige Vermögenserhalt
  • die Verteilung auf die gewünschten Erben, Vermächtnisnehmer oder andere Begünstigte
  • bei gleichzeitiger Sicherung der Übertragenden
    und ihrer Partner:innen
  • mit gleichzeitiger Reduzierung der Erbschaftssteuer

Zur Erreichung dieser Ziele ist eine Steuerplanung unerlässlich. Dabei solten Erbschaftssteuerrecht und Erbrecht nicht getrennt werden, denn ohne Gesamt-betrachtung bleiben Möglichkeiten außer Betracht.

Ich biete beides an.


Für das private Eigentum 
und für das Unternehmensvermögen gelten unterschiedliche Regeln mit unterschiedlich hohen Belastungen.


Für eine optimale Steuerquote werden die Vermögens-bestandteile schon zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge organisiert, um alle Vorteile auszuschöpfen. Anschließend wird das Eigentum und Vermögen übertragen.


Um gleichzeitig die Übertragenden abzusichern, werden bei unentgeltlicher Übertragung beispielsweise Reallasten, Vorbehaltsrechte und / oder Rückfallrechte eingeräumt. Andere Möglichkeuten sind private Renten, Kaufpreisstückelunngen u.v.m.


Ist der Erbfall
ohne vorherige Regelungen eingetreten, sollten gerade dann die noch vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um die Steuerquote zu senken.


Dazu gehören die Beendigung von Erbengemeinschaften mit optimaler Zuordnung der Nachlassbestandteile, Ausnutzung der Freibeträge und Pflichtteile und mehr.



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Meine Leistungen im Überblick


Steuern optimieren

  • Steuerplanung mit Unternehmensbewertungen, Prognoserechnungen, Handlungsvarianten
  • Zuordnung von Vermögen zwischen Ehegatten und zu  Kindern zur optimalen Verwertung der Freibeträge.
  • Reduzierung und Nutzung von Pflichtteilen
  • Strukturierung insbesondere von Immobilien und Unternehmensvermögen unter  betriebswirt-schaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten
  • Übertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge bei gleichzeitiger Sicherung der Übertragenden. Etwa durch Vorbehalt von Nießbrauchrechten, Nutzungsrechten,
    Renten, Rückfallrechten u.v.m.
  • Nutzung besonderer Möglichkeiten wie Güterstandsschaukel u.v.m..

Umsetzung

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträge, Vermächtnisse
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
  • Vertretung gegenüber den Nachlassgerichten
  • Vertretung gegenüber den Grundbuchämtern
  • Vertretung gegenüber den Handelsregistern

Nachlassauseinandersetzung


  • Testamentsvollstreckungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung gegenüber Behörden und vor Gerichten 

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