Erika Ortmanns-Müller
Rechtsanwältin
Harald Albert Belzer
Rechtsanwalt Steuerberater
Zwei Situationen mit folgenden Zielen können unterschieden werden:
Dabei sind Erbschaftssteuerrecht und Erbrecht nicht voneinander zu trennen.
Ohne Gesamtbetrachtung werden Möglichkeiten außer Acht gelassen und Ziele können verfehlt werden.
Wir bieten beides an.
Ziele sind regelmäßig,
Denn, ist der Erbfall eingetreten, greift das Finanzamt zu. Dabei gelten für private und unternehmerische Vermögen sehr unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlich hohen Belastungen.
Ist der Zugriff hoch, müssen unter Umständen sogar Vermögensbestandteile verkauft werden, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.
Zudem sollen Streitigkeiten der Nachlassnehmer untereinander möglichst vermieden werden, da auch dies den Vermögenserhalt beeinträchtigt.
Um diese Ziele zu erreichen bzw., um ungewünschten Steuerfolgen vorzubeugen, ist eine Steuerplanung unerlässlich.
Dazu werden künftige Erbfälle schon zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweg-genommenen Erbfolge organisiert.
Vorweggenommene Erbfolge bedeutet, dass Vermögen unentgeltlich übertragen wird und dabei alle Vorteile der erbschaftssteuerlichen Regelungen genutzt werden.
Um gleichzeitig die Übertragenden abzusichern, werden beispielsweise Reallasten, Vorbehalts-rechte und / oder Rückfallrechte eingeräumt.
Damit kann Vermögen steuerlich niedrig oder sogar komplett unbelastet übertragen und gleichzeitig die Nutzungen bei dem oder der Übertragenden zu belasse werden.
Ist der Erbfall jedoch ohne vorherige Regelungen eingetreten, sollten gerade dann die noch vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um die Steuerquote zu senken. Dazu gehören die Beendigung von Erbengemeinschaften mit optimaler Zuordnung der Nachlassbestandteile, Ausnutzung der Freibeträge und Pflichtteile und mehr.
Dazu werden Übertragungen gut vorbereitet und erst dann umgesetzt.
Zur Vorbereitung wird das vorhandene Vermögen analysiert und bewertet. Sodann werden Ziele definiert, Lösungen entwickelt mit dem Ausschöpfen von Gestaltungsmöglichkeiten, Optimierung der Freibeträge, Zuordnungen u.vm,
Für Betriebsvermögen werden besondere Vergünstigen genutzt, etwa Behaltefristen und mehr.
Sodann werden erbrechtliche Vereinbarungen oder Testamente getextet und gegenüber Finanzämtern und Behörden umgesetzt.
Schreiben Sie uns:
oder rufen Sie uns an:
0721 860 76-0
Unsere Leistungen zur Erbschaftssteuer und zum Erbrecht im Überblick
Optimierung der Erbschaftssteuer
und langfristiger Vermögenserhalt
Umsetzung
Nachlassauseinandersetzung