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Nachfolgeplanung, für eine optimale Steuerquote und Ihren langfristigem Vermögenserhalt.



Erika Ortmanns-Müller

Rechtsanwältin




Harald Albert Belzer

Rechtsanwalt Steuerberater



Zwei Situationen mit folgenden Zielen können unterschieden werden:

  • Der langfristige Vermögenserhalt des künftigen Nachlasses und Verteilung auf gewünschte Erben, Vermächtnisnehmer und andere Begünstigte mit gleichzeitiger Reduzierung der Erbschaftssteuer-quote und Sicherung der Übertragenden.
  • Ab Erbfall die Auseinandersetzung der Nachlassnehmer und der Zugriff des Finanzamtes.

Dabei sind Erbschaftssteuerrecht und Erbrecht nicht voneinander zu trennen. 
Ohne Gesamtbetrachtung werden Möglichkeiten außer Acht gelassen und Ziele können verfehlt werden.

Wir bieten beides an.


Ziele sind regelmäßig,

  •  bestimmten Personen Nachlass zukommen zu lassen 
  • und dabei die Erbschaftssteuerquote gering zu halten. 
  • Gleichzeitig wollen die Übertragenden selbst und ihre Partner gesichert sein.


Denn, ist der Erbfall eingetreten, greift das Finanzamt zu. Dabei gelten für private und unternehmerische Vermögen sehr unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlich hohen Belastungen.

Ist der Zugriff hoch, müssen unter Umständen sogar Vermögensbestandteile verkauft werden, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.


Zudem sollen Streitigkeiten der Nachlassnehmer untereinander möglichst  vermieden werden, da auch dies den  Vermögenserhalt beeinträchtigt. 


Um diese Ziele zu erreichen bzw., um ungewünschten Steuerfolgen vorzubeugen, ist eine Steuerplanung unerlässlich.


Dazu werden künftige Erbfälle schon zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweg-genommenen Erbfolge organisiert.


Vorweggenommene Erbfolge bedeutet, dass Vermögen unentgeltlich übertragen wird und dabei alle Vorteile der erbschaftssteuerlichen Regelungen genutzt werden.


Um gleichzeitig die Übertragenden abzusichern, werden beispielsweise Reallasten, Vorbehalts-rechte und / oder Rückfallrechte eingeräumt. 


Damit kann Vermögen steuerlich niedrig oder sogar komplett unbelastet übertragen und  gleichzeitig die Nutzungen bei dem oder der Übertragenden zu belasse werden.


Ist der Erbfall jedoch ohne vorherige Regelungen eingetreten, sollten gerade dann die noch vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um die Steuerquote zu senken. Dazu gehören die Beendigung von Erbengemeinschaften mit optimaler Zuordnung der Nachlassbestandteile, Ausnutzung der Freibeträge und Pflichtteile und mehr.


Dazu werden Übertragungen gut vorbereitet und erst dann umgesetzt.


Zur Vorbereitung wird das vorhandene Vermögen analysiert und bewertet. Sodann werden Ziele definiert, Lösungen entwickelt mit dem Ausschöpfen von Gestaltungsmöglichkeiten, Optimierung der Freibeträge, Zuordnungen u.vm,


Für Betriebsvermögen werden besondere Vergünstigen genutzt, etwa Behaltefristen und mehr. 


Sodann werden erbrechtliche Vereinbarungen oder Testamente getextet und gegenüber Finanzämtern und Behörden umgesetzt.




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Unsere Leistungen zur Erbschaftssteuer und zum Erbrecht im Überblick


Optimierung der Erbschaftssteuer
und langfristiger Vermögenserhalt


  • Steuerplanung der vorweggenommenen Erbfolge mit 
    Unternehmensbewertungen, Prognoserechnungen, Handlungsvarianten
  • Zuordnung von Vermögen zwischen Ehegatten
    zur optimalen Verteilung der Freibeträge
  • Reduzierung und Nutzung der Pflichtteile
  • Strukturierung von Immobilien und Unternehmensvermögen
    unter betriebswirtschaftlichen,
    gesellschaftsrechtlichen
    und erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten
  • Übertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
    bei gleichzeitiger Sicherung der Übertragenden.
    etwa durch Vorbehalt von Nießbrauchrechten, Nutzungsrechten,
    Renten, Rückfallrechten u.v.m.

Umsetzung

  • Gestaltung der Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse,
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, u.v.m.
  • Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
  • Vertretung gegenüber den Nachlassgerichten
  • Vertretung gegenüber den Grundbuchämtern
  • Vertretung gegenüber den Handelsregistern

Nachlassauseinandersetzung


  • Testamentsvollstreckungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung gegenüber Behörden und vor Gerichten 




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